Bei uns lebt die Kirchenmusik

Die Kirchenmusik in unserer Kirche lebt. Unter Leitung von Kantorin Andrea Tetens werden Gottesdienste musikalisch vielfältig und ansprechend gestaltet. Chor-, Orgel- und Gastkonzerte sind ein wesentlicher Teil des kulturellen Angebots in unserem Stadtteil.
Die Musik in unserer Kirche gibt für jedes Alter und für jeden Geschmack Möglichkeiten, selbst zu singen und Zeit in froher Runde zu verbringen.
In der Gemeinde gibt es die ökumenische Kantorei, Kinderchöre in Altersgruppen, einen Jugendchor "young voices" und den Gospelchor „Good News".
Besonders in den Kinderchören und im Jugendchor wird ganz nebenbei eine Menge über Musik gelernt. Diese Förderung liegt uns besonders am Herzen.
Wir brauchen Ihre Unterstützung
Mit Ihrem Beitrag
ermöglichen Sie gelegentlich ein großes Chorwerk mit Orchester oder einen Auftritt von Jugend- oder Gospelchor mit Band
finanzieren Sie Gastauftritte von Musikerinnen und Musikern in unserer Kirche
ermöglichen Sie besondere Projekte
helfen Sie bei der Beschaffung von Instrumente für die Arbeit mit den Kinderchören
ermöglichen Sie den Kauf von Noten
Vielen Dank für Ihre Spende
Sparkasse Hanau
Konto: 560 044 01
BLZ: 506 500 23
IBAN: DE 95506500230056004401
Vorstand
Vorstand von links nach rechts:
Inge Wolter (Schriftführerin)
Beate Kaiser (1. Vorsitzende)
Carmen Meuser (Kassiererin)
Michael Frank (2. Vorsitzender)
Michael Gries (Beisitzer)
Hartmut Melzer (Beisitzer)
Stephan Kirchner (Beisitzer)
Ernst Böttcher (Technik)
Kantorin Andrea Tetens (Geschäftsführerin)
n.i.B. Dieter Rupprecht (Beisitzer)
n.i.B. Rainer Imhof (Beisitzer)
Infomaterial
Näheres über den Verein erfahren Sie in der Vereinssatzung.
Zur Vereinssatzung
Wenn Ihnen die Satzung gefällt, können Sie hier einfach dem Verein beitreten.
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Der Freundeskreis ist als eingetragener Verein vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Spenden können bei der Steuer geltend gemacht werden. Bei Beträgen über 200 Euro oder auf Wunsch erhalten Sie eine Spendenbescheinigung. Ihr Beitrag wird nach dem Beitritt und dann jährlich im Februar eingezogen. Der Austritt ist mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende möglich. Gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.